Tarife

Vier von drei Leuten können nicht rechnen.

Kosten pro Beratung

Die Ermässigung richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen des Paares gemäss definitiver Einschätzung des Steueramtes. Bei nicht gemeinsamen Haushalten ist situativ zu ermitteln, ob die steuerbaren Einkommen der Partner entweder zusammengenommen oder individuell die höchstmögliche Preisermässigung bewirken.

Die Ermässigung aufgrund des steuerbaren Einkommens gilt bis zu einem steuerbaren Vermögen von Fr. 200 000.00. Ab steuerbarem Vermögen von Fr. 200 000.00 erhöht sich der Preis pro Fr. 100 000.00 steuerbarem Vermögen um eine Stufe.

Terminverschiebung

Terminverschiebungen melden Sie bitte 2 Arbeitstage/48 Stunden im Voraus, da wir Ihnen sonst das Honorar für den gebuchten Termin verrechnen müssen.