Tarife
Kosten pro Beratung
Dies ist keine staatliche Stelle, auch wenn sie von der Stadt Zürich subventioniert wird.
Für Bewohner/innen des Kantons Zürich und ausserkantonale Ratsuchende bieten wir Sitzungen zu einem Tarif von CHF 200.00 pro Stunde (50 Minuten) an.
Als Einwohner/in der Stadt Zürich erhalten Sie bei uns Beratungsstunden basierend auf dem steuerbaren Einkommen der anfragenden Person oder des anfragenden Paares, entsprechend der letzten endgültigen Einschätzung des Steueramts (bitte diese mitbringen). Bei nicht gemeinsamen Haushalten eines ratsuchenden Paares, werden die jeweiligen steuerbaren Einkommen addiert und nur einmal berechnet.
Es ist zu beachten, dass eine Rechtsberatung 50 Minuten dauert.
Ab einem steuerbaren Vermögen von CHF 200’000 wird unabhängig vom Einkommen die höchste Stufe von CHF 200.00 pro Stunde (50 Minuten) verrechnet.
Ein allfälliger Aufwand des oder der Beratenden ausserhalb der Beratungsstunden – z.B. Erarbeitung von Vereinbarungsvorschlägen,
Konventionsentwürfe etc. – wird auf vorgängigen Hinweis an die Ratsuchenden zusätzlich nach Stundenaufwand entsprechend der Tarifliste verrechnet und beschränkt sich in der Regel auf eine Stunde (50 Minuten) pro Arbeitsschritt.
Es werden keine Rechnungen verschickt. Nach einer Beratungsstunde muss die Zahlung grundsätzlich vor Ort in bar, mit Twint oder mit Karte erfolgen. Ist dies nicht möglich, gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab dem Beratungstermin.
- Ermässigte Preise ab Fr. 60.00 pro Stunde (50 Minuten)
Terminverschiebung
Bitte melden Sie Terminverschiebungen mindestens 1 Arbeitstag (24 Stunden) im Voraus. Andernfalls sind wir gezwungen, eine Ausfallgebühr von CHF 60.00 für den gebuchten Termin zu berechnen.